Bestattung von Sternenkindern
Der Tod eines Kindes durch Fehlgeburt oder Totgeburt ist eine schmerzliche Erfahrung. Zu Enttäuschung, Schmerz und Trauer kommt dann ziemlich schnell die Frage nach der Bestattung Ihres Sternenkinds.
Lassen Sie sich Zeit zu spüren, welche Bedeutung für Sie die Beerdigung und eine Grabstelle haben.
Wiegt Ihr Kind unter 500 g, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie veranlassen die Bestattung Ihres Kindes selbst. In diesem Fall tragen Sie die gesamten Kosten der Beisetzung.
- Sie lassen Ihr Kind durch den Hospiz-Verein und DONUM VITAE gemeinsam mit anderen Sternenkindern beisetzten. Diese Bestattung ist für Sie kostenlos.
- Die Bestattung ist unabhängig von jeder Religionszugehörigkeit.
Eltern sind herzlich eingeladen, den Sternenkindern eine persönliche Grabbeigabe mitzugeben oder am Grab niederzulegen. Damit auf der gemeinschaftlichen Grabstätte ausreichend Platz für alle Sternenkinder bleibt, bitten wir darum, die Gegenstände in einer angemessenen Größe zu wählen. Zudem sollten sie witterungsbeständig sein, damit sie möglichst lange erhalten bleiben.
Die Grabpflege und Gestaltung liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Angehörigen. Der Hospiz-Verein Regensburg e.V. behält sich jedoch vor, regelmäßig Gegenstände zu entfernen, die durch Witterungseinflüsse beschädigt, unansehnlich geworden oder nicht mehr sicher sind. Dies dient dem würdevollen Erscheinungsbild der gemeinschaftlichen Grabstätte.
Bestattungstermine sind jeweils der erste Mittwoch im März, Juni, September und Dezember um 15:00 Uhr in der Trauerhalle des Städtischen Friedhofs am Dreifaltigkeitsberg.
Ansprechpartnerin im Hospiz-Verein:
Anna Seidl
Koordinatorin
Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Weiterbildung zur Palliative-Care-Fachkraft
Gesetzliche Regelung zur Registrierung von Sternenkindern
Durch eine personenstandsrechtliche Neuregelung ist es Eltern von Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 g tot geboren wurden, nunmehr möglich, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und damit Ihrem Kind offiziell einen Namen und einen Existenznachweis zu geben.
Ansprechpartner in diesen Fällen ist Ihr örtliches Standesamt/Rathaus.