
Bestattung von Sternenkindern
Der Tod eines Kindes durch Fehlgeburt oder Totgeburt ist eine schmerzliche Erfahrung. Zu Enttäuschung, Schmerz und Trauer kommt dann ziemlich schnell die Frage nach der Bestattung Ihres Sternenkinds.
Lassen Sie sich Zeit zu spüren, welche Bedeutung für Sie die Beerdigung und eine Grabstelle haben.
Wiegt Ihr Kind unter 500 g, habe Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie veranlassen die Bestattung Ihres Kindes selbst. In diesem Fall tragen Sie die gesamten Kosten der Beisetzung.
- Sie lassen Ihr Kind durch den Hospiz-Verein und DONUM VITAE gemeinsam mit anderen Sternenkindern beisetzten. Diese Bestattung ist für Sie kostenlos.
- Die Bestattung ist unabhängig von jeder Religionszugehörigkeit.

Termine sind jeweils der erste Mittwoch im März, Juni, September und Dezember um 15:00 Uhr in der Trauerhalle des Städtischen Friedhofs am Dreifaltigkeitsberg.
Ansprechpartnerin im Hospiz-Verein:

Anna Seidl
Koordinatorin
Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Weiterbildung zur Palliative-Care-Fachkraft
Gesetzliche Regelung zur Registrierung von Sternenkindern
Durch eine personenstandsrechtliche Neuregelung ist es Eltern von Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 g tot geboren wurden, nunmehr möglich, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und damit Ihrem Kind offiziell einen Namen und einen Existenznachweis zu geben.
Ansprechpartner in diesen Fällen ist Ihr örtliches Standesamt/Rathaus.