Beratung Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Vorsorge für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

In der Patientenverfügung können Sie Ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung (oder Nichtbehandlung) festlegen, die Sie sich wünschen, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können.

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu entscheiden und zu handeln.

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, ob Sie einen amtlich eingesetzten Betreuer haben möchten, wer das werden soll oder wer für Sie keinesfalls als Betreuer infrage kommt.

  • Ihre, schriftlich festgelegten Wünsche sind für das Gericht und Ihre behandelnden Ärzte grundsätzlich bindend.
  • Wir benutzen als Grundlage für unsere Beratung die Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, erhältlich im Büro des Hospiz-Vereins und im Buchhandel – oder im Internet als pdf.
  • Die Beratungsgespräche sind kostenlos.

Ansprechpartnerin im Hospiz-Verein:

Portraitbild von Birgit Stumvoll

Birgit Stumvoll

Leitende Koordinatorin
Altenpflegerin mit Weiterbildung zur Palliative-Care-Fachkraft

0941 99 25 22-13
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