Das Kopfbild der Website: Sonnenlicht fällt durch das herbstlich-bunte Blattwerk eines großen Kastanienbaumes.

Infos zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Vorsorge für den Fall, dass ich nicht mehr selbst entscheiden kann.

Wir informieren zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

In der Patientenverfügung können Sie schriftlich Ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung oder Nichtbehandlung festlegen, falls Sie nicht mehr für sich entscheiden können.

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer ihr Betreuer werden soll oder wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

Diese Wünsche sind für das Gericht grundsätzlich verbindlich.

Wir nutzen zur Patientenverfügung die Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, erhältlich im Hospizbüro und im Buchhandel zum Selbstkostenpreis von 5,90 € oder zum kostenlosen Download als PDF hier:

Die Informationsgespräche sind kostenlos und finden in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zu Hause statt.

Wir bitten um eine Terminvereinbarung unter Telefon 0941 992522-0.